Liebe Medizinerin, lieber Mediziner,
wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!
Heutiges Thema: Ausnahmen von der Einkommensteuer
Beispiel:
Die Orthopädin Dr. Jule erhält ihren Einkommensteuerbescheid für 2023 und ruft umgehend ihren Steuerberater an. Sie ärgert sich, denn sie hat das Gefühl, dass nahezu „alles“ versteuert werden müsse.
Stimmt das eigentlich? Nun, ein paar Ausnahmen gibt es durchaus:
- Der Gewinn aus dem Verkauf von Gold und anderen Edelmetallen (Münzen oder Barren) ist nach einem Jahr Haltedauer meist einkommensteuerfrei.
- Der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen reinen Kryptowährungen (also nicht: verbrieften Konstrukten) ist nach einem Jahr Haltedauer meist einkommensteuerfrei.
- Der Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ist in der Regel nach 10 Jahren Haltedauer einkommensteuerfrei.
- Der Gewinn aus dem Verkauf der selbstgenutzten Immobilie ist ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei (siehe unseren TAX-TIPP 18).
- Und schließlich der Tipp mit der höchsten Praxisrelevanz: ein Lottogewinn ist einkommensteuerfrei. Ist das nicht schön?
Übrigens: In der Koalitionsvereinbarung der Ampel-Regierung war damals beschlossen worden, die ersten drei Punkte zu ändern. Man darf gespannt sein, auf was sich die neue Regierung einigt…
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