Liebe Medizinerin, lieber Mediziner,
wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!
Heutiges Thema: Praxisgründung: Vorsicht bei der eigenen Praxisimmobilie!
Zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn steht ein Arzt bzw. Zahnarzt meist vor der Wahl, eine eigene Praxis neu zu gründen oder eine bestehende Praxis zu kaufen.
Dabei stellt sich auch die Frage: Praxisimmobilie mieten oder kaufen?
Die steuerlichen Unterschiede sind groß: Betreibt man seine Praxis in einer eigenen Immobilie, ordnet das Finanzamt diese steuerlich dem sog. Betriebsvermögen zu. Der Nachteil: Bei einem späteren Verkauf oder einer Aufgabe der Praxis ist die Immobilie als Betriebsvermögen „steuerverhaftet“ und die „stillen Reserven“ aus der Wertsteigerung der Immobilie müssen versteuert werden.
Beispiel:
Sie arbeiten 30 Jahre in Ihrer Praxis, in Ihrer eigenen Immobilie. Eines Tages hören Sie auf zu arbeiten und schließen die Praxis, ohne einen Nachfolger gefunden zu haben. Die Immobilie geht dann automatisch vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen über. Dieser Vorgang ist gesetzlich mit einer Bewertung der Immobilie nach dem aktuellen Verkehrswert verbunden. Nachteil: Sie müssen am Ende die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Restbuchwert der Immobilie versteuern.
Angenommen, es handelt sich um eine Praxis in guter Berliner Lage mit einem Verkehrswert von 1.000.000 Euro, doch der Restbuchwert inkl. Grundstück beträgt nur 100.000 Euro. Dann müssen Sie 900.000 Euro versteuern. Das ist zwar als Veräußerungsgewinn derzeit oft steuerlich begünstigt, führt aber dennoch zu einer hohen Einkommensteuerbelastung!
Wie kann man das vermeiden?
Lassen Sie die Immobilie beispielsweise von Ihrem Ehepartner oder Ihren Geschwistern erwerben. Diese Person vermietet die Immobilie dann an Sie.
Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?
Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.