Liebe Medizinerin, lieber Mediziner,
wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen
Heutiges Thema: Ab 2025 mehr Geld für Eltern!
Kinder kosten Geld – das wissen wir Eltern nur zu gut. Deshalb freuen wir uns über drei Anpassungen im Jahr 2025:
- Das Kindergeld wird ab 1.1.2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht.
- Der Kinderfreibetrag für Verheiratete wird auf 6.672 Euro pro Kind erhöht. Zur Erinnerung: der Kinderfreibetrag kann alternativ zum Kindergeld in der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt werden (je nachdem, was für Sie günstiger ist).
- Sie können höhere Kinderbetreuungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Bisher waren zwei Drittel dieser Kosten in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig (maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr). Jetzt können Eltern 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen (maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr).
Zur Erinnerung: Zu den Kinderbetreuungskosten zählen die Kosten für die Unterbringung von Kindern (bis einschließlich 13 Jahre) in Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, bei Tagesmüttern oder in Vorschulklassen. Kosten für Unterricht, z.B. in einer Musikschule, können dabei nicht berücksichtigt werden.
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