JETZT richtig handeln - Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen
Ab dem 16. März gilt auch in Pflegeeinrichtungen die sogenannte Impfpflicht gegen das Corona-Virus. Beschäftigte in der Branche müssen dann einen Immunitätsnachweis erbringen, andernfalls drohen erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Droht der Pflege eine Kündigungswelle? Steht Beschäftigten ohne entsprechendem Nachweis dennoch eine Entgeltfortzahlung zu? Und was bedeuten die Beschlüsse in § 20a des Infektionsschutzgesetzes für Neuanstellungen?
Diese und weitere Fragen entsprechend der aktuellen Sachlage zu beantworten war das Ziel des ETL ADVISION Live-Webinars „JETZT richtig handeln – Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen“ am 28. Januar 2022. Dabei empfingen die Moderator*innen Janine Peine und Christoph Soldanski den ETL Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel von den ETL Rechtsanwälten. Dieser gab zunächst einen Überblick über die aktuell geltende Rechtslage, wobei er auf die nach wie vor bestehenden Unklarheiten hinwies. Klar sei jedenfalls: „Die Arbeitgeber müssen zum Ablauf des 15. März dem zuständigen Gesundheitsamt die Mitarbeiter melden, die dem Arbeitgeber keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Wobei kein Unterschied zwischen Pflegepersonal und ‚nur‘ in der Verwaltung der Einrichtung tätigen Personen gemacht wird“, wie Dr. Uwe P. Schlegel betonte.
Zudem plädierte Dr. Uwe P. Schlegel für proaktives Handeln: Nach dem 16. März drohe zwar nicht unmittelbar ein automatisches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Mitarbeiter, dieses könne aber langfristig durchaus durch die entsprechenden Behörden verhängt werden, weshalb Arbeitgeber sich jetzt auf die Eventualitäten vorbereiten müssten. Ein weiterer Schwerpunkt galt den Folgen der Verordnung für die Einstellung neuer Mitarbeiter. Anschließend beantwortete Dr. Uwe P. Schlegel kompakt und die zahlreichen offenen Fragen der Teilnehmenden, etwa zur Entgelt-Regelung bei einer Freistellung des Arbeitnehmers, zur Datenspeicherung sowie der Legitimität verschiedener Rechtsauslegungen in den einzelnen Bundesländern.
Webinar-Aufzeichnung in voller Länge:
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