Zuwendungsnießbrauch – Gestaltung mit Nebenwirkungen
Ärzte mit gutgehender Praxis erzielen regelmäßig Einkünfte, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen bzw. monatlichen Lohnsteuerabzüge können dann ganz schön schmerzhaft sein. Doch es gibt Medizin, mit der die Schmerzen gelindert werden können. Ganz nach dem Sprichwort: „Geteiltes Leid ist halbes Leid“ ist es mit Gestaltungen möglich, die steuerliche Belastung im Familienverbund zu verteilen und zu optimieren.