Vermietung an Angehörige soll steuerlich erleichtert werden
Der Wohnraum wird knapper und knapper. Die Vermietung von Eigentumswohnungen an Angehörige ist daher nicht nur bei vielen Zahnärzten äußerst beliebt. Denn die Idee ist – seit der Abschaffung der Eigenheimzulage – folgende: Die Wohnung wird an einen Angehörigen vermietet. Die Mieteinnahmen sind allerdings so gering, dass sich beim Zahnarzt insgesamt ein Verlust ergibt, den er dann mit anderen Einkünften verrechnen kann.