Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
Über die eigene Gesundheit denkt man meist erst nach, wenn sie akut in Gefahr ist. Und die der Mitarbeiter rückt oft erst dann ins Bewusstsein, wenn die AU-Bescheinigung vorliegt und die Praxis deshalb die Patiententermine neu koordinieren muss. Doch das ist zu kurz und vor allem zu spät gedacht. Wer seinen Patienten Prophylaxe anbietet, sollte dies auch seinen Mitarbeitern ermöglichen. Zumal auch der Gesetzgeber diese Ansicht teilt und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Unternehmen unter bestimmten Umständen bis zu 600 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei stellt.