Liebe Medizinerinnen und Mediziner,
wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!
Heutiges Thema: Immobilieneigentum vermieten – Ist „Betongold“ noch das Wahre?
Viele Mandanten sind aufgrund der weltweiten Krisen unsicher, wie sie ihr Geld anlegen sollen. Sollte man jetzt in eine Immobilie investieren, um sie zu vermieten?
Wer eine Immobilie kauft oder baut und dann vermietet, kann die Kosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer als Werbungskosten in der Einkommensteuer absetzen. Im Steuerjargon spricht man auch von AfA (Absetzung für Abnutzung) oder Abschreibung.
Wenn es sich steuerlich lohnen soll, braucht man jedoch einen langen Atem. Maßgebend für Dauer und Höhe der AfA ist das Baujahr der fremdvermieteten Immobilie:
- Baujahr 1924 und früher: 2,5 Prozent AfA über 40 Jahre
- Baujahr 1925-2022: 2 Prozent AfA über 50 Jahre
- ab Baujahr 2023: 3 Prozent AfA über 33,3 Jahre
Zwei Tipps: Wegen fehlender Wohnungen und Krise in der Baubranche ist aktuell
- die degressive Abschreibung wieder möglich. Sie gilt für neue bzw. im Jahr der Fertigstellung gekaufte Immobilien.
- Konkret: Fremdvermietete Wohnimmobilien mit Baubeginn oder Erwerbsdatum zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 können derzeit mit 5% p.a. abgeschrieben werden.
- Weiterhin ist eine Sonderabschreibung bei bestimmten fremdvermietete Wohnungsneubauten möglich.
- Konkret: Mietwohnungsneubauten, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zwischen Januar 2023 und September 2029 gestellt wurde, können in den ersten vier Jahren insgesamt mit 20% abgeschrieben werden – neben der normalen oder degressiven Abschreibung. Hierfür gibt es jedoch weitere – teils enge – Voraussetzungen, die Sie zuvor mit Ihrem Steuerberater klären müssen.
Viel Erfolg bei Bau oder Kauf!
Doch Achtung, kleiner Disclaimer zum Schluss: Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Steuerberater, ob der jeweilige Tipp auch tatsächlich auf Ihre individuelle Situation passt.
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