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TAX-TIPP
02.01.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Liebe Ärztin, lieber Arzt,

in unserem „TAX-TIPP“ stellen wir Ihnen alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp für Mediziner vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema: Immobilien einkommensteuerfrei verkaufen

Beispiel:

Das Zahnarztehepaar Dr. Ben und Dr. Jule sind beide 72 Jahre alt und wohnen seit vielen Jahren in ihrem Eigenheim. Als der Nachbar sein vergleichbares Haus für 1 Million EUR verkauft, überlegen auch sie, ihr Haus zu verkaufen und in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dr. Ben befürchtet jedoch, dass der dabei erzielte Gewinn einkommensteuerpflichtig ist.

Er ruft seinen Steuerberater an – und der hat gute Nachrichten:

Der Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims ist einkommensteuerfrei! Einzige Voraussetzung ist, dass das Haus zwischen Anschaffung (bzw. Fertigstellung) und Verkauf durchgehend von den Eigentümern zu Wohnzwecken genutzt wurde.

Gleiches gilt, wenn die Eigentümer das Haus zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu Wohnzwecken genutzt haben. Das müssen nicht einmal zwei volle Kalenderjahre sein!

Beispiel:

Wenn die Eigentümer ihr Haus seit dem 30.12.2023 bewohnen und zum 2.1.2025 verkaufen, wurde das Haus auch in den beiden vorangegangenen Jahren zu Wohnzwecken genutzt, nämlich in 2023 und 2024.

Sie wollen mehr zu dem Thema wissen?

Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.

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Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)

Mail: etl-advision@etl.de


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