Tarifpflicht in der Pflege – Wie sich Pflegeeinrichtungen richtig darauf vorbereiten
Tarifpflicht in der Pflege – Wie sich Pflegeeinrichtungen richtig darauf vorbereiten
Der Countdown läuft. Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) dürfen ab 1. September 2022 nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, die ihren angestellten Pflege- und Betreuungskräften Entlohnungen zahlen, die in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart sind.