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Seit 2020 gelten höhere Mindestentgelte

Seit 2020 gelten höhere Mindestentgelte
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11.03.2020 — Lesezeit: 2 Minuten

Seit 2020 gelten höhere Mindestentgelte

Bis zum 1. September 2021 sollen die regional unterschiedlichen Pflegelöhne Ost und West in vier Schritten angeglichen werden. Für Pflegehilfskräfte (PHK) gelten folgende Mindestentgelte:

Pflegehilfskräfte West Ost
bis 30.06.2020 11,35 10,85
ab 01.07.2020 11,60 11,20
ab 01.04.2021 11,80 11,50
ab 01.09.2021 12,00
ab 01.04.2022 12,55

Ab 2021 ist auch für qualifizierte Pflegehilfskräfte (QPHK) und Pflegefachkräfte (PFK) ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn geplant. Ab 1. April 2021 sollen QPHK 12,50 Euro/Stunde (West) und 12,20 Euro/Stunde (Ost) erhalten, ab 1. September 2021 einheitlich 12,50 Euro/Stunde und ab 1. April 2022 einheitlich 13,20 Euro/Stunde. Für PFK ist ab dem 1. Juli 2021 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 15 Euro/Stunde geplant, der zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro/Stunde steigen soll.

Höheres Tarifentgelt für Apothekenangestellte

Die Apothekengewerkschaft ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen, der 24 Monate gilt. Danach steigen die Gehälter in allen Tarifstufen um insgesamt 3,4 %. Das monatliche Einstiegsgehalt von Approbierten in Vollzeit (40 Stunden/Woche) beträgt danach derzeit 3.529 Euro, Abbrobierte in der höchsten Tarifstufe erhalten 4.279 Euro. Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) in der untersten Tarifstufe haben seit dem 1. Januar 2020 Anspruch auf 2.117 Euro, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Pharmazeutische Assistenten auf 1.840 Euro. Auch die Notdienstvergütungen an Sonn- und Feiertagen und die Extra-Löhne für Zwischendienste (18.30 Uhr bis 22 Uhr) steigen leicht an. Der Tarifvertrag ist nur dann verpflichtend anzuwenden, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied der jeweiligen Tariforganisation ist oder im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird. Er gilt nicht für Sachsen und die Region Nordrhein.

Mehr Geld für Zahnmedizinische Fachangestellte

Auch Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) erhalten seit dem 1. Januar 2020 mehr Geld, allerdings nur in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe. Das Gehalt erhöht sich für das erste bis dritte Berufsjahr um 152,50 Euro und im vierten bis sechsten Berufsjahr um 133 Euro. Eine ZFA mit abgeschlossener Berufsausbildung erhält damit im ersten bis dritten Berufsjahr 2.043,50 Euro, eine Praxismitarbeiterin mit erfolgreichem Abschluss als Dental-Hygienikerin 2.657 Euro.

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