Physiotherapie: Ergänzungsvereinbarung zur Videotherapie veröffentlicht
Die Lesefassung der Ergänzungsvereinbarung zum Bundesrahmenvertrag zur Videotherapie können Physiotherapeuten nun auf der Website des GKV-Spitzenverbandes einsehen. Am 4. April 2022 wurden diese bereits zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden vereinbart – ETL ADVISION berichtete.
In der Ergänzungsvereinbarung finden Physiotherapeuten nun auch die vereinbarten Preise sowie die jeweiligen Positionsnummern. Weiterhin wurden dort die Voraussetzungen festgehalten, unter denen Sie Videotherapie durchführen können. So müssen Patienten beispielsweise über die nötige Medienkompetenz verfügen, um die Medienkanäle entsprechend nutzen zu können.