Physiotherapeutische Leistungen mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnen?
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die von Physiotherapeuten durchgeführt werden, sind umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung kommt also grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Behandlung aufgrund ärztlicher oder heilpraktischer Verordnung erfolgt.
Was in der Theorie klar und eindeutig klingt, kann sich im Praxisalltag als schwierig herausstellen. Hier hat das Finanzgericht Düsseldorf versucht, ein wenig Klarheit zu schaffen.