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Ambulante Pflege im Wandel

Friständerung für die Nutzung der lebenslangen Beschäftigtennummer
Ambulante Pflege im Wandel
Aktuelles
16.01.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Ambulante Pflege im Wandel

Friständerung für die Nutzung der lebenslangen Beschäftigtennummer

Es ist einer von vielen Schritten für die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen: die lebenslange Beschäftigtennummer, kurz LBNR. Im Rahmen der Umstellung auf eine Online-Abrechnung erhält jeder Beschäftigte in der Ambulanten Pflege eine individuelle Nummer, unter der Leistungsnachweise und Handzeichenlisten elektronisch erfasst werden. Zu diesem Zweck wurde das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege, BeVaP, entwickelt, in dem Arbeitgeber Angaben über ihre Beschäftigten eintragen, wodurch die LBNR generiert wird.

Ursprünglich sollte die Beantragung einer LBNR bis zum 31.12.2022 erfolgen, doch aufgrund der technischen Herausforderungen für einen elektronischen Datenaustausch entschlossen sich das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene sowie die Verbände der Pflegedienste auf Bundesebene dafür, eine Übergangsphase bis zur verbindlichen Nutzung der lebenslangen Beschäftigtennummer einzurichten. Bis zum 30. September 2023 ist die Abrechnung von Leistungen unter Verwendung der LBNR noch nicht zwingend erforderlich – aber bereits möglich. Sollte die LBNR noch nicht vorliegen, kann für die elektronische Abrechnung außerdem eine „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden.

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