Neuer Corona-Bonus für Pflegekräfte in Sicht
Pflegekräfte und andere in Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen tätige Arbeitnehmer können sich auch im Jahr 2022 über eine finanzielle Unterstützung in Form einer Corona-Prämie freuen. So sieht es der Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) vor.
Pflegekräfte erhalten bis zu 550 Euro
Gezahlt werden bis zu 550 Euro, gestaffelt nach der Nähe zur Versorgung, der jeweiligen Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit.
- bis zu 550 Euro: Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung
- bis zu 370 Euro: andere Beschäftigte in der Altenpflege, wenn sie mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit mit Pflegebedürftigen betreuend oder pflegend tätig sind
- bis zu 190 Euro: andere Beschäftigte in nach SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen
- bis zu 330 Euro: Auszubildende in Pflegeberufen
- bis zu 60 Euro: Freiwilligendienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
Anspruch haben alle Beschäftigten, die innerhalb des Zeitraums 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren und am 30. Juni 2022 noch bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Pflegeversicherung und Bund finanzieren den Bonus
Mittel zur Auszahlung eines solchen Pflegebonus bekommen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten, die beatmet werden mussten, behandelt und gepflegt haben. Der Bonus wird aus der sozialen Pflegeversicherung in Form von Vorauszahlungen an die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gezahlt, die den Bonus dann an die bei ihnen beschäftigten Pflegekräfte weitergeben. Der Bund leistet für die Bonuszahlungen einen Zuschuss in Höhe von 500 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.
Corona-Bonus ist steuer und beitragsfrei
Der neue Corona-Bonus kann steuer- und beitragsfrei gezahlt werden, so sieht es das 4. Corona-Steuerhilfegesetz vor. Danach werden alle zwischen dem 18. November 2021 und dem 31. Dezember 2022 gewährten Corona-Boni an Pflegekräfte bis zu insgesamt 3.000 Euro begünstigt. Begünstigt sind damit neben den Prämienzahlungen nach dem Pflegebonusgesetz auch Bonuszahlungen aufgrund von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung. Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers oder Zahlungen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen sind hingegen nicht mehr begünstigt. Diese sind keine steuer- und beitragsfreien Coronaboni, sondern lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.