Mindestlohn steigt weiter – Erhöhung zum 1. Juli 2021 beachten
Mindestlohn steigt weiter – Erhöhung zum 1. Juli 2021 beachten
Seit 1. Januar 2021 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Doch nun steht die nächste Erhöhung vor der Tür. Zum 1. Juli 2021 haben Arbeitnehmer Anspruch auf 9,60 Euro. Damit haben fast ausnahmslos alle in der Zahnarztpraxis beschäftigten Arbeitnehmer Anspruch auf dieses Mindestentgelt, auch Mini-Jobber und Aushilfen. Diese Erhöhungen bedeuten für Zahnärzte nicht nur einen Anstieg der Lohnkosten, sondern lösen gerade in Bezug auf die beschäftigten Mini-Jobber unter Umständen auch zwingenden Handlungsbedarf aus.