Klarheit für Gutscheinkarten
Für die Motivation ihrer Mitarbeiter haben Zahnärzte in der Vergangenheit oft auf Gutscheine oder Geldkarten zurückgegriffen, um die sogenannte 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge optimal auszunutzen. Diese Regelung ist dem Gesetzgeber aber schon seit langem ein Dorn im Auge. Bereits zum 1. Januar 2020 wurde diese Möglichkeit daher stark eingeschränkt. Ein offener Streitpunkt waren dabei bislang Sachbezugskarten wie Spendit & Co. Hier hat sich das Bundesfinanzministerium nun jedoch zu einer Nichtbeanstandungsfrist bis Jahresende durchgerungen.