Hinzuverdienstgrenzen werden erhöht
Corona hat in vielen Bereichen des Gesundheitswesens zu personellen Engpässen geführt. Auch hier will der Gesetzgeber gegensteuern und Anreize schaffen.
Bis zu 2.400 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Ärzte oder Pfleger im Ruhestand können im Jahr 2020 bis zu 2.400 Euro steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie während der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt, ein staatliches oder ein gemeinnütziges Krankenhaus Patienten versorgen. Voraussetzung ist, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht mehr als 14 Stunden beträgt und der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke anerkannte Einrichtung ist.
Ohne Rentenkürzung hinzuverdienen
Wer neben einer vorgezogenen Rente arbeitet, darf eigentlich nur 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Jeder Verdienst darüber hinaus wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Wegen Corona wurde diese Grenze für 2020 auf 44.590 Euro angehoben.
Zeitgrenzen werden auf fünf Monate ausgedehnt
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 wird die Zeitgrenze auf 5 Monate oder 115 Arbeitstage ausgeweitet. Überschreiten Mini-Jobber zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 unvorhersehbar die Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro, so ist dies unschädlich, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate in nicht mehr als 5 Monaten überschritten wird.