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Aufzeichnung: Grundsteuerreform – auch Heilmittelerbringer müssen 2022 handeln

Aufzeichnung: Grundsteuerreform – auch Heilmittelerbringer müssen 2022 handeln
Zukunft Praxis
25.04.2022 — zuletzt aktualisiert: 29.04.2022

Aufzeichnung: Grundsteuerreform – auch Heilmittelerbringer müssen 2022 handeln

Selbstständige Heilmittelerbringer stehen bei der ETL ADVISION mit vielen interessanten Webinaren zu steuerlichen und wirtschaftlichen Themen im Fokus. Für Physio- und Ergotherapeut:innen sowie Logopäd:innen geben wir außerdem konkrete Tipps und Handlungsempfehlungen zu wichtigen aktuellen Themen. Aus diesem Grund haben sich Janine Peine, ETL-Expertin im Gesundheitswesen, und Christoph Soldanski, ETL-Fachbereichsleiter für Heilmittelerbringer, am 21. April ausführlich der Grundsteuerreform gewidmet.

Für das Webinar „Grundsteuerreform – auch Heilmittelerbringer müssen 2022 handeln“ hatten die Branchenexperten den Steuerberater der ETL ADVISA, Christian Johannes, eingeladen. Dieser fasste zunächst die wichtigsten Eckdaten und rechtlichen Hintergründe zur Grundsteuerreform zusammen und gab konkrete Tipps und Handlungsempfehlungen für betroffene Heilmittelerbringer. Ob eigene Praxis oder private Immobilie – zwischen dem ersten Juli und 31. Oktober müssen alle Grundstückbesitzer in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. In diesem Zusammenhang betonte Christian Johannes, dass nur der Eigentümer zur Abgabe einer aktuellen Feststellungserklärung verpflichtet ist: „Jeder Eigentümer muss für jedes Grundstück auf den Stichtag 1.1.2022 eine Erklärung für die Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Eigentümer bedeutet nicht Mieter und auch nicht Nießbraucher, sondern der zivilrechtliche Eigentümer.“ Die Feststellungserklärung ist hierbei nicht postalisch, sondern grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland müssen 2022 neu bewertet werden, damit ab 2025 die Grundsteuer auf dieser Basis festgesetzt werden kann. Der Steuerrechtsexperte gab dabei zu bedenken, dass Grundstückseigentümer selbst aktiv werden müssen und es in einigen Bundesländern keine persönliche Aufforderung geben wird. Was Immobilienbesitzer jetzt konkret tun können oder sogar müssen, erklärte Christian Johannes ausführlich im Webinar. Außerdem widmete er sich den brennendsten Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Diese konnten über die Chatfunktion ihre persönlichen Anliegen an den Experten herantragen. Zur weiteren Unterstützung für eine stressfreie Abgabe der Feststellungserklärung stehen Herr Johannes und alle weiteren ETL Steuerkanzleien jederzeit zu Verfügung.

Das nächste Webinar im Rahmen der Initiative „Zukunft Praxis“ findet am 05. Mai unter dem Titel „Der Weg zum Gesundheitsanbieter – Rehasport als Chance verstehen“ statt. Um 13 Uhr wagt Sven Schönborn, Vorsitzender des RehaVitalisPlus e.V. in Düsseldorf, den Blick über den Tellerrand der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus und referiert über die Zukunftsperspektiven des Gesundheits- und Rehasports. Gemeinsam mit Christoph Soldanski, ETL-Fachbereichsleiter für Heilmittelerbringer, erklärt Sven Schönborn, welche Chancen sich beim Rehasport gerade in Zeiten, in denen die Wirtschaftlichkeit der Anbieter immens in den Vordergrund des selbstständigen Handelns rückt, ergeben.

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