GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen 2023 mit einem 17 Milliarden Euro-Defizit. Durch das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ soll diese Deckungslücke geschlossen werden. Für Zahnärzte bedeutet das einige Veränderungen in der Vergütungsstruktur für gesetzlich versicherte Patienten.