ETL ADVISION Zukunft Pflege – Grundsteuerreform – alle (Pflege-)Immobilienbesitzer müssen 2022 handeln
Die Grundsteuerreform verpflichtet 2022 alle Immobilienbesitzer in Deutschland, ihr Grundstück neu bewerten zu lassen. Dies betrifft auch Inhaber einer Pflegeeinrichtung. Aus diesem Grund findet am 7. April ein Kurz-Webinar mit den wichtigsten Informationen zu der neuen Regelung statt.
Ob sich Ihre Pflegeeinrichtung in einer eigenen Immobilie befindet oder Sie anderes Immobilienvermögen, wie ein Vermietungsobjekt oder ein Eigenheim, besitzen: zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober müssen alle Immobilienbesitzer eine Steuererklärung abgeben. Am 7. April um 16 Uhr erklären Janine Peine, ETL-Expertin im Gesundheitswesen, und der ETL-Fachbereichsleiter für Heilmittelerbringer Christoph Soldanski, was bei Abgabe einer aktuellen Feststellungserklärung ans Finanzamt zu beachten ist und geben konkrete Handlungsempfehlungen für Immobilienbesitzer. In dem halbstündigen Webinar begrüßen sie außerdem den ETL-Steuerberater Gregor Nettersheim von der ADVITAX in Halfter, der die wichtigsten Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform beantwortet.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!