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ETL Rechtsanwältin Aigerim Rachimow beim 2. E-Rezept Summit

Ab 1. Januar 2022 gilt das E-Rezept verpflichtend für alle Verordnungen in Deutschland. Wo stehen wir wenige Wochen vor dem Start?
ETL Rechtsanwältin Aigerim Rachimow beim 2. E-Rezept Summit
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16.11.2021 — zuletzt aktualisiert: 17.11.2021 — Lesezeit: 1 Minute

ETL Rechtsanwältin Aigerim Rachimow beim 2. E-Rezept Summit

Ab 1. Januar 2022 gilt das E-Rezept verpflichtend für alle Verordnungen in Deutschland. Wo stehen wir wenige Wochen vor dem Start?

Bald ist es soweit: ab dem 1. Januar 2022 gilt das E-Rezept verpflichtend für alle Verordnungen in Deutschland. Die Einführung des E-Rezepts bringt erhebliche Veränderungen für Apotheken, Krankenkassen und ihre Kundschaft mit sich. Die Erwartungen sind hoch, dass damit verbundene Prozesse vereinfacht werden und mehr Transparenz geschaffen wird. Für das deutsche Gesundheitswesen ist das E-Rezept ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung. Insbesondere die Möglichkeit von Wiederholungsverordnungen, eine Echtzeiterstattung durch Krankenkassen sowie die unkomplizierte Einlösung von Rezepten mit einer anschließenden Belieferung durch den Boten können die Arbeit der Apotheken künftig erleichtern.

Mit der Frage, wo die Apotheken wenige Wochen vor Einführung des E-Rezepts stehen, befasst sich das 2. E-Rezept Summit am 23. November 2021. Zu dem Event laden das WIG2 Institut und scanacs ein. Bei der hybriden Veranstaltung, die live aus Dresden gestreamt wird, wird eine Bestandsaufnahme rund um das E-Rezept in Deutschland aufgenommen. Hochkarätige Speaker, darunter die ETL-Rechtsanwältin Aigerim Rachimow, befassen sich mit den wichtigsten Fragen kurz vor der bundesweit verpflichtenden Einführung.

Die Teilnahme am E-Rezept Summit ist kostenlos.

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