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ETL ADVISION Webinar „Arbeitgeber Spezial #4“ informierte über aktuellen Stand der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen

ETL ADVISION im Interview mit Dr. Uwe P. Schlegel
ETL ADVISION Webinar „Arbeitgeber Spezial #4“ informierte über aktuellen Stand der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen
Aktuelles
18.02.2022 — Lesezeit: 2 Minuten

ETL ADVISION Webinar „Arbeitgeber Spezial #4“ informierte über aktuellen Stand der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen

ETL ADVISION im Interview mit Dr. Uwe P. Schlegel

Wenige Wochen vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 nimmt die öffentliche (und parteipolitische) Debatte um Umsetzung, Bedingungen und Folgen Fahrt auf. Für die verantwortlichen Arbeitgeber der Branche bedeutet das erneut Verunsicherung und einen konstanten Bedarf an gesicherten Informationen zum rechtlichen Status Quo. Aus diesem Grund setzte ETL ADVISION die zum Jahreswechsel ins Leben gerufene Webinar-Reihe „Arbeitgeber Spezial: „Aktuelles zu Testpflicht, Quarantäne und AU in Gesundheitsberufen“ am 15. Februar 2022 fort.

Im vierten Teil des Live-Webinars empfing Janine Peine, Steuerberaterin und ETL ADVISION-Expertin für das Gesundheitswesen den ETL Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel. Dieser gab den zahlreichen Teilnehmenden einmal mehr einen kompakten Überblick über die geltende Rechtslage. Dabei widmete er einen Schwerpunkt seiner Ausführungen der fehlenden einheitlichen Linie und den unterschiedlichen Aussagen der Politik, die momentan die öffentliche Debatte prägen. Zudem bezog er sich auf den aktuellen aufsehenerregenden Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, das gegen die Impfpflicht gerichtete Eilanträge ablehnte.

Im politischen Streit um die Durchsetzung der „Impfpflicht“ und der Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten, das Gesetz vorerst nicht umsetzen zu wollen, betonte Dr. Uwe P. Schlegel, dass dies „juristisch eindeutig nicht haltbar“ sei, schließlich wären „Bundesgesetze zwingend durch die Bundesländer zu exekutieren.“ Eine Aussetzung der in §20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) sei demnach nicht möglich. Was gegenteiliges Handeln für Einrichtungen in den entsprechenden Bundesländern bedeuten würde, sowie viele weitere Fragen der Teilnehmenden zur Rechtslage, der praktischen Umsetzung und etwaigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, können Sie in der kostenlos verfügbaren Aufzeichnung des ETL ADVISION Webinars „Arbeitgeber Spezial #4“ nachvollziehen:

 

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Aufgrund der zu erwartenden weiteren Entwicklungen werden Janine Peine und Dr. Uwe P. Schlegel am 10.03.2022 um 13 Uhr in einer neuen Folge „Arbeitgeber Spezial“ erneut ein kostenloses Update zu der bis dahin geltenden Rechtslage geben.

 

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Janine Peine
Steuerberaterin
Fachberaterin für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Mail: etl-advision@etl.de


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