Einheitliche Regelung oder Einzelfallentscheidungen? ETL ADVISION klärt im Arbeitgeber Spezial #5 aktuelle Fragen zur Umsetzung der „Impfpflicht“
Die „Impfpflicht“ im Gesundheitswesen ist da! Bis zum 15. März mussten Beschäftigte der Pflegebranche gegenüber dem Arbeitgeber einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenen-Status vorlegen. Wer dieser Pflicht bis jetzt nicht nachgekommen ist, keinen oder einen zweifelhaften Nachweis geliefert hat, muss ab sofort dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Im fünften Teil des ETL ADVISION Arbeitgeber Spezial informierte Janine Peine, Steuerberaterin und ETL ADVISION-Expertin für das Gesundheitswesen, gemeinsam mit ETL-Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel über den weiteren Verlauf der „Impfpflicht“ und welche Schritte Arbeitgeber als nächstes gehen können oder sogar müssen.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Informationen, die über das Gesetz kursieren, widmete sich Dr. Uwe P. Schlegel zunächst den rechtlichen Rahmenbedingungen und klärte detailliert über die beschlossene Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes auf. Wann gilt man nach dem Infektionsschutzgesetz als geimpft? Unter welchen Bedingungen werden Betretungs- oder Beschäftigungsverbote wirksam? Was müssen Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Mitarbeiter beachten? Diese und viele weitere Fragen beantwortete der ETL-Arbeitsrechtsexperte im fünften Teil der Webinarreihe. Dabei betonte Dr. Uwe P. Schlegel, dass der Impf- oder Genesenen-Nachweis nicht nur einmalig zu erbringen war, denn die Verordnung gilt vorerst bis 31.12.2022. „Wenn eine Person aus dem Genesenen-Status rausfällt, muss sie einen erneuten Immunitätsnachweis erbringen. Wenn sie das nicht kann, würde das auch hier wieder den Arbeitgeber verpflichten, eine entsprechende Nachricht an die Gesundheitsbehörde zu geben.“
Auch in diesem Webinar hatten Teilnehmende wieder die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen an den ETL-Arbeitsrechtexperten zu stellen. Dr. Uwe P. Schlegel gab praktische Tipps und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit externen Mitarbeitern in Pflegeunternehmen und Beschäftigten, die gar keinen Patientenkontakt haben. Postboten, Handwerker, Reinigungs- und Verwaltungskräfte – Wer muss einen Immunitätsnachweis erbringen? Der ETL-Arbeitsrechtexperte schätzte die aktuelle Rechtslage ein und gab außerdem einen Ausblick auf die kommenden Wochen.
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Wie sich die Situation rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiterentwickelt hat, wird Dr. Uwe P. Schlegel am 7. April auswerten. In einem einstündigen ETL ADVISION SPEZIAL Webinar zieht er drei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung erste Bilanz. Gemeinsam mit Janine Peine und Katrin-C. Beyer, ETL Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, wird der ETL-Arbeitsrechtexperte ein Update zur dann aktuellen Lage geben und sich in einer offenen Fragerunde den Anliegen der Teilnehmer widmen. Wir laden Sie herzlich zur aktiven Teilnahme ein.