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Betriebliche Fahrzeuge im Unternehmen

Simone Vahle, ETL ADVITAX Wittenberg für das Hartmannbund Magazin, 03/2021
Betriebliche Fahrzeuge im Unternehmen
Veröffentlichung
04.03.2021 — zuletzt aktualisiert: 26.04.2021 — Lesezeit: 2 Minuten

Betriebliche Fahrzeuge im Unternehmen

Simone Vahle, ETL ADVITAX Wittenberg für das Hartmannbund Magazin, 03/2021

Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind und behauptet sich in Zeiten wie diesen, in denen überfüllte öffentliche Verkehrsmittel und sonstige Menschenansammlungen möglichst vermieden werden sollten, umso mehr. Doch der Kostenfaktor ist vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Preiserhöhungen im Mineralölbereich nicht zu unterschätzen. Wohl dem, der Unternehmer ist.
Denn der kann ja quasi alles von der Steuer absetzen kann, sagt man. Und so fragen sich auch Ärzte immer wieder, ob es steuerlich nicht doch günstiger wäre, wenn ihr Fahrzeug zum Praxisvermögen gehören würde. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn zunächst einmal muss man sich die Nutzungsverhältnisse näher anschauen. Dabei gilt: Ein Fahrzeug ist nur bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % notwendiges Betriebsvermögen, bei weniger als 10 % betrieblicher Nutzung gehört es zwingend zum Privatvermögen. Fahrten zwischen Wohnung und Praxis zählen dabei zwar in Höhe der tatsächlich gefahrenen Kilometer zu den betrieblichen Fahrten. Doch für viele Ärzte dürfte es schwer sein, diese 50 %-Hürde zu überwinden. Interessant ist also der Bereich der betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 %, in welchem das Fahrzeug dem sogenannten gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden kann.

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