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Arbeitnehmer und Familien sollen finanziell entlastet werden

Gesetzgeber will steigende Energiekosten abfedern
Arbeitnehmer und Familien sollen finanziell entlastet werden
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28.03.2022 — zuletzt aktualisiert: 23.05.2022 — Lesezeit: 3 Minuten

Arbeitnehmer und Familien sollen finanziell entlastet werden

Gesetzgeber will steigende Energiekosten abfedern

Der Anstieg der Verbraucherpreise, insbesondere der Energiekosten, ist deutlich zu spüren. Dabei treffen die hohen Kraftstoffkosten gerade Berufspendler sehr hart. Um Familien und Arbeitnehmer zu entlasten, hat die Ampelkoalition ein Maßnahmenpaket geschnürt.

Arbeitnehmerpauschbetrag soll erhöht werden
Bei jedem Arbeitnehmer wird beim Bruttogehalt oder Bruttolohn ein jährlicher Pauschbetrag in Höhe von derzeit 1.000 Euro berücksichtigt, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Dieser sog. Arbeitnehmerpauschbetrag soll bereits für 2022 auf 1.200 Euro steigen.

Grundfreibetrag wird weiter angehoben
Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den soge-nannten steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt, wird Einkommensteuer erhoben. In den letzten 10 Jahren wurde dieser Grundfreibetrag in jedem Jahr erhöht, in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 240 Euro (480 Euro für Verheiratete) auf 9.984 Euro (19.968 Euro). Nun ist eine weitere Anhebung um 363 Euro auf 10.347 Euro (20.694 Euro für Verheiratete) geplant und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Hinweis: Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages sowie des Grundfreibetrages wirkt sich auch auf den Lohnsteuerabzug aus. Hier kann es zu Korrekturen der Vormonate und damit zu einem Mehraufwand bei der Lohnabrechnung kommen.

Fernpendlerpauschale soll früher steigen
Für die Wege zwischen Wohnung und ihrer ersten Betriebs- bzw. Tätigkeitsstätte können Unternehmer und Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag 0,30 Euro je Entfernungskilometer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein öffentliches Verkehrsmittel, das Fahrrad oder ein Kraftfahrzeug genutzt wird. Angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise sind jedoch 30 Cent je Entfernungskilometer zu niedrig. Daher hatte der Gesetzgeber bereits ab 1. Januar 2021 eine stufenweise Erhöhung vorgesehen: 0,35 Euro für 2021 bis 2023 und 0,38 Euro für 2024 bis 2026 – allerdings erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Entfernungskilometer sind weiterhin nur 0,30 Euro je Entfernungskilometer abziehbar. Die zweite Erhöhungsstufe soll nun vorgezogen werden. Damit dürfen bereits ab 1. Januar 2022 Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro ansetzen.

Hinweis: Auf die Kilometerpauschale bei Dienstreisen hat die Änderung keine Auswirkungen. Diese bleibt bei 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer.

Einmalige Zahlung einer Energiepreis­pauschale
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen sollen einmalig eine pauschale Zahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. Die Energiepreispauschale soll als Zuschuss über die Lohnabrechnung erfolgen und einkommensteuerpflichtig sein. Bei Selbständigen soll die Einkommensteuervorauszahlung einmalig abgesenkt werden.

Einmalzahlungen für Kinder und Empfänger von Sozialleistungen
Für jedes Kind soll ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro ausgezahlt werden. Für Empfänger von Sozialleistungen soll die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro pro Person auf 200 Euro erhöht werden.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
Auch die Preisspirale an den Tankstellen soll gestoppt werden, zumindest für drei Monate. Geplant ist, die Energiesteuer auf Kraftstoffe im Zeitraum 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 abzusenken. Damit reduziert sich der Steueranteil bei Diesel voraussichtlich um 14 Cent pro Liter und bei Benzin um 29 Cent pro Liter. Der Entwurf für ein Energiesteuersenkungsgesetz liegt bereits vor.

Preiswerte Tickets für den ÖPNV
Nach dem Motto „öffentliche Verkehrsmittel nutzen statt Auto fahren” soll es preiswerte Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geben. Für 90 Tage soll es ein Ticket für monatlich 9 Euro geben. Die praktische Umsetzung ist aber noch unklar, vor allem, was für Abonnenten und Jobtickets gilt. So könnte die unveränderte Fortzahlung eines Zuschusses zum Jobticket teilweise zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn führen.

EEG-Umlage soll wegfallen
Ab dem 1. Juli 2022 soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entfallen. Diese beträgt aktuell 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Die Stromanbieter sollen die Entlastung in vollem Umfang weitergeben.

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