Startseite | Aktuelles | Arbeitgeber SPEZIAL – Die Arbeitszeit muss erfasst werden!

Arbeitgeber SPEZIAL - Die Arbeitszeit muss erfasst werden!

Carmen Brünig im Interview mit Dr. Uwe P. Schlegel
Arbeitgeber SPEZIAL - Die Arbeitszeit muss erfasst werden!
Aktuelles
20.01.2023 — zuletzt aktualisiert: 24.01.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Arbeitgeber SPEZIAL - Die Arbeitszeit muss erfasst werden!

Carmen Brünig im Interview mit Dr. Uwe P. Schlegel

Dieses Urteil sorgte für Wirbel! In einer Mitteilung vom 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekannt gegeben, dass Arbeitgeber verpflichtet seien, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, soweit der Gesetzgeber nicht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben eine hiervon abweichende Regelung getroffen habe. Über die Konsequenzen aus dem Urteil für Arbeitgeber sowie alles Wissenswerte zur Arbeitszeiterfassung sprechen wir am 31.01.2023 von 15:00-15.30 Uhr. Dabei interviewt Carmen Brünig den ETL Rechtsanwalt und Arbeitsrechtexperten Dr. Uwe P. Schlegel, der mit seinem Team der ETL Rechtsanwälte die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil in einem Dossier sammelt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

 

Suchen
Format
Autor(en)


Carmen Brünig
Steuerberater
Fachberaterin für das Gesundheitswesen (DStV e. V.), Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Mail: etl-advision@etl.de


Alle Kontaktdaten


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Weitere interessante Artikel