Startseite | Aktuelles | Was vom Reförmchen übrig blieb

Was vom Reförmchen übrig blieb

Wachstumschancengesetz muss erneut durch Bundestag und Bundesrat
Was vom Reförmchen übrig blieb
Aktuelles
23.02.2024 — zuletzt aktualisiert: 22.03.2024 — Lesezeit: 3 Minuten

Was vom Reförmchen übrig blieb

Wachstumschancengesetz muss erneut durch Bundestag und Bundesrat

Es sollte der große Wurf werden, jetzt ist unklar, ob es überhaupt kommt. Die Rede ist vom „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz Wachstumschancengesetz. Nachdem der Bundestag es im November letzten Jahres verabschiedet hatte, zog der Bundesrat die Notbremse – zu teuer für die Länder. Das Gesetz wurde in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dort ruhte es bis zum 21. Februar 2024 wohl auch vor dem Hintergrund des sich plötzlich auftuenden Milliardenlochs im Haushalt. Also wurde gekürzt und gestrichen. Ob der nun gefundene Kompromiss wirklich Gesetz wird, bleibt weiter unklar. Denn die Union, die im Vermittlungsausschuss dagegen stimmte – möchte die Zustimmung zum Gesetz mit der Rücknahme der Kürzungen bei den Agrardieselsubventionen verknüpfen. Es bleibt also spannend bis zur Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024. Der Bundestag hat – wie erwartet – dem Gesetzentwurf in der Fassung des Vermittlungsausschusses am 23. Februar 2024 zugestimmt.

Der aktuell im Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 gefundene Kompromiss sieht folgende Gesetzesänderungen vor:

  • Sonderabschreibung für KMU von bis zu 40 Prozent; der bisherige Entwurf sah noch 50 Prozent vor
  • Für nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll erneut die degressive Abschreibung in Höhe des Zweifachen der linearen AfA (maximal 20%) möglich sein. Im Vermittlungsausschuss wurden sowohl Zeitraum als auch Höhe gekürzt.
  • degressive Abschreibung für Wohnungsneubauten – geplanter Prozentsatz von 6 % auf 5 % gesenkt
  • Anhebung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro
  • Anhebung Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer auf 9 Euro
  • Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung auf 800.000 Euro
  • Anhebung der Freigrenze für Spekulationsgewinne auf 1.000 Euro
  • Verlängerung des Übergangszeitraums für die nachgelagerte Besteuerung von Renten bis 2058
  • Entbindung von der Abgabepflicht einer Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer

Folgende vom Bundestag bereits im November 2023 verabschiedete Neuerungen wurden im Vermittlungsausschuss am 21. Februar 2024 wieder gestrichen::

  • Prämie zur Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (eigentlich das Kernstück des Wachstumschancengesetzes)
  • Anhebung des Wertes für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Neuregelung der Sammelpostenabschreibung
  • Höherer Freibetrag für Betriebsveranstaltungen
  • Anhebung der Verpflegungspauschalen
  • Senkung des Durchschnittssteuersatzes für Land- und Forstwirte
  • Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietungen
  • Ausweitung des Verlustrücktrags auf drei Jahre

Hinweis: Ob das Gesetz in der nun vorliegenden Form auch Ende März vom Bundesrat verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Einige ursprünglich im Wachstumschancengesetz geplante Regelungen (Abschaffung Besteuerung Dezember Soforthilfe, steuerliche Regelungen zum MoPeG) hatte der Gesetzgeber bereits Ende letzten Jahres aus dem Gesetz ausgegliedert und im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes verabschiedet.

Suchen
Format
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel