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Vorsicht bei wahlärztlichen Leistungen

Steuern & Recht Spezial in Kooperation mit der Ärztezeitung November 2023
Vorsicht bei wahlärztlichen Leistungen
Veröffentlichung
14.12.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Vorsicht bei wahlärztlichen Leistungen

Steuern & Recht Spezial in Kooperation mit der Ärztezeitung November 2023

Im Klinikbereich ist es durchaus üblich, dass ein Chefarzt wahlärztliche ambulante und/oder stationäre Leistungen erbringen und Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln darf. Diese ärztlichen Leistungen sind in der Regel umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen. Doch in der Praxis ist es meist nicht ganz so einfach. Je nachdem was vertraglich vereinbart wurde, kann sich die steuerliche Beurteilung ändern.
 

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Autor(en)


Frank Wunsch
Steuerberater
Dipl.-Betriebswirt

Mail: advisa-frankfurt-main@etl.de


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