Umsatz halbiert – Staatliche Förderung wird ausgeweitet
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen einen Fixkostenzuschuss in Höhe von 40, 60 oder 100 Prozent der angefallenen Fixkosten. Die Höhe ist dabei vom Umsatzrückgang in jedem einzelnen Monat abhängig. Für Unternehmen, deren monatlicher Umsatz nur noch die Hälfe oder weniger beträgt, wird die staatliche Unterstützung nochmals ausgeweitet. Sie erhalten neben der Überbrückungshilfe auch noch einen Eigenkapitalzuschuss.