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TAX-TIPP
01.08.2024 — Lesezeit: 2 Minuten

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

wir stellen Ihnen in unserem TAX-TIPP alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema: „Wie übertrage ich meine fremdvermietete Wohnung an meine Tochter?“

Beispiel:

Ein Ehepaar ist seit 12 Jahren Eigentümer einer fremdvermieteten Wohnung und möchte diese Wohnung auf die Tochter überschreiben. Da die Rente der beiden gering ist, benötigen sie weiterhin die Mieteinnahmen aus der Wohnung. Um nichts falsch zu machen, fragen sie ihren Steuerberater, wie sie das umsetzen sollen.      

Der Steuerberater nennt Ihnen zwei Möglichkeiten:

  1. Nießbrauch: Die Eltern übertragen die Wohnung an die Tochter und behalten sich den sogenannten „Vorbehaltsnießbrauch“ vor, der dafür sorgt, dass die Eltern weiterhin die Mieteinnahmen erhalten und die Tochter Eigentümerin der Immobilie wird (siehe hierzu unseren TAX-Tipp 1).
  2. Verkauf: Die Eltern verkaufen die fremdvermietete Wohnung an die Tochter (zum Verkehrswert!). Die Tochter nimmt zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen bei der Bank auf. Die Zinsen kann sie anschließend als Fremdkapitalzinsen in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Durch den Kauf hat die Tochter ein Abschreibungsvolumen gebildet, das sie steuermindernd nutzt.

    Mit etwas zeitlichem Abstand schenken die Eltern der Tochter – unter Beachtung des erbschaftsteuerlichen Freibetrags von 400.000 EUR – einen Teil des Kaufpreises. Die Tochter verwendet dieses Geld dann beispielsweise zur Tilgung des Darlehens einer selbstgenutzten Immobilie. So verbleibt ein Teil des Kaufpreises bei den Eltern (z.B. zu ihrer Versorgung).

    Bei einem Abschreibungsvolumen von beispielsweise 300.000 EUR und einem persönlichen durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 33% kann die Verkaufs-Variante der Tochter über mehrere Jahre hinweg eine Einkommensteuerentlastung von insgesamt knapp 100.000 EUR bringen.

Doch Achtung, kleiner Disclaimer zum Schluss: Bitte machen Sie es wie das Ehepaar im Beispiel und informieren Sie sich vorab bei Ihrem Steuerberater, ob der jeweilige Tipp auch tatsächlich auf Ihre individuelle Situation passt.

Sie wollen mehr zum Thema wissen? Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.

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Autor(en)


Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)

Mail: etl-advision@etl.de


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