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TAX-TIPP
12.09.2024 — Lesezeit: 2 Minuten

Liebe Medizinerinnen und Mediziner,

wir stellen Ihnen in unserem „TAX-TIPP“ alle zwei Wochen einen spannenden Steuertipp vor. So können Sie ganz einfach bares Geld sparen!

Heutiges Thema: Vermögen steuerfrei an Nichten und Neffen übertragen

Von kinderlosen Paaren höre ich oft die Frage, wie sie denn ihre Nichten und Neffen finanziell unterstützen können. Schenkungsteuerfrei.

Während für Schenkungen an Ehepartner oder eigene Kinder großzügige persönliche Freibeträge gelten, beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Neffen oder Nichten lediglich 20.000 EUR in 10 Jahren (vgl. TAX-TIPP vom 23.5.2024). Doch es gibt weitere Möglichkeiten!

Ergänzend zu o.g. Freibetrag gibt es noch folgende vier Möglichkeiten zur schenkungsteuerfreien Vermögensübertragung an entfernte Verwandte (besonders Azubis und Studierende):

  • Hausrat und andere bewegliche Gegenstände bis zu einem Betrag von 12.000 EUR (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 1c ErbStG)
  • Befreiung von ausbildungsbedingten Schulden (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)
  • Laufende Zahlungen zum Zwecke der Ausbildung (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)
  • Übliche Gelegenheitsgeschenke (vgl. § 13 Abs.1 Nr. 14 ErbStG)

Generell gilt: Es können weitere Voraussetzungen zu beachten sein. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Steuerberater, ob der jeweilige Tipp auch tatsächlich auf Ihre individuelle Situation passt.

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Lassen Sie sich von Spezialisten beraten. Eine unserer 120 Partner-Kanzleien ist auch in Ihrer Nähe.

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Stefan Barsch
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)

Mail: etl-advision@etl.de


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