Tarif-Dschungel trifft Steuer-Labyrinth
Einzelfahrscheine, Wochen- und Monatskarten, Umweltkarten und auch das Deutschlandticket können vom Arbeitgeber als Jobticket gewährt oder bezuschusst werden und das komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Tickets oder Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Der Arbeitnehmer darf die Tickets dabei nicht nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, sondern auch für alle privaten Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Quer durch Deutschland für 49 Euro
Seit dem 1. Mai 2023 kann das Deutschlandticket im monatlich kündbaren digitalen Abonnement für aktuell 49 Euro erworben werden. Das Ticket ist bundesweit im ÖPNV gültig. Es gilt daher im städtischen Nahverkehr in Bussen, Straßen-, U- und S-Bahnen, aber auch in Regionalzügen und sogar im öffentlichen Fährbetrieb. Im Fernverkehr ist das Deutschlandticket in der Regel nicht gültig.
Doch es gibt einige Ausnahmen. So ist das Deutschlandticket beispielsweise auch in den IC/ICE-Zügen zwischen Rostock und Stralsund Hauptbahnhof, zwischen Stuttgart Hauptbahnhof und Singen/Konstanz, Erfurt und Gera, Freilassung und Berchtesgaden, Dresden und Chemnitz Hauptbahnhof und an Werktagen zwischen Westerland und Niebüll gültig.
ICE-Nutzung für Steuerfreiheit unschädlich
Unklar war bisher, ob das Deutschlandticket trotz der teilweisen Öffnung für den Personenfernverkehr noch steuerfrei überlassen werden kann. Nach dem Gesetzwortlaut ist die steuerfreie Nutzung von Jobtickets im Personenfernverkehr nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei, nicht jedoch für private Fahrten. Hier gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) nun Entwarnung. Das BMF stellt klar, dass das Deutschlandticket auch dann steuerfrei überlassen oder bezuschusst werden kann, wenn es auf den zugelassenen IC/ICE-Strecken privat genutzt wird.
Hinweis: Wird hingegen ein Ticket für den Fernverkehr, z. B. eine BahnCard 100 auch für die private Nutzung überlassen, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Versteuerung unterbleibt allerdings, wenn der Kartenpreis durch berufliche Fahrten amortisiert wird.
Deutschlandticket als Jobticket des Arbeitgebers
Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern das Deutschlandticket als Jobticket zur Verfügung stellen möchten, müssen sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsverbund abschließen. Der Vorteil dabei: Sie erhalten bis zum 31. Dezember 2024 einen Preisabschlag von 5 %, wenn sie das Ticket mit mindestens 25 % bezuschussen. Der Zuschuss ist dann komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Zuschuss zum Deutschlandticket des Arbeitnehmers
Erwirbt der Arbeitnehmer das Deutschlandticket, kann der Arbeitgeber wie bisher auch einen Zuschuss an den Arbeitnehmer zahlen. Der Zuschuss ist ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Die Steuer- und Beitragsfreiheit ist allerdings auf die tatsächlichen Kosten begrenzt, aktuell also auf 49 Euro pro Monat, da das Abo monatlich abgeschlossen und abgebucht wird. Ein Nachweis ist im Lohnkonto aufzubewahren.
Überzahlungen können Steuerfreiheit kosten
Sollte es 2023 in einzelnen Lohnabrechnungszeiträumen zu einer Überzahlung gekommen sein, empfehlen wir, die entsprechenden Lohnabrechnungen zu korrigieren, denn es besteht das Risiko, dass durch die Überzahlung gegebenenfalls der gesamte Zuschuss rückwirkend als steuer- und beitragspflichtig angesehen wird. Dann müssen nicht nur die Lohnsteuern, sondern auch die Beiträge zur Sozialversicherung nachgezahlt werden. Im Regelfall hat der Arbeitgeber dann nicht nur den Arbeitgeber- sondern auch den Arbeitnehmeranteil zu tragen. Eine Billigkeitsregelung in Form einer Jahresbetrachtung (wie für das 9-Euro-Ticket) hat das BMF nicht vorgesehen.