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Steuertipp zum 3. Dezember

Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Steuertipp zum 3. Dezember
Steuertipps
03.12.2023 — zuletzt aktualisiert: 06.12.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 3. Dezember

Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Fast jeder hat Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen. Reparaturen und Wartungsarbeiten gibt es in jedem Haushalt und oftmals wird auch eine Haushaltshilfe beschäftigt. Und auch schon in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters oder Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft finden sich Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen. Doch die muss man nicht alleine bezahlen. 20 % der Aufwendungen können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Damit lassen sich Einkommensteuern von bis zu 5.710 Euro sparen: 1.200 Euro (20 % von 6.000 Euro) für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (z. B. Malerarbeiten, Reparaturen im Haushalt), 4.000 Euro für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis bzw. haushaltsnahe Dienst-, Betreuungs- und Pflegeleistungen (20 % von 20.000 Euro) sowie 510 Euro (20 % von 2.550 Euro) für einen im Haushalt tätigen Mini-Jobber.

Lassen Sie sich diese Steuerboni nicht entgehen und schöpfen Sie sie optimal aus! Sie benötigen lediglich eine Rechnung und eine unbare Zahlung in diesem Jahr. Vielleicht ist es aber auch sinnvoll und möglich, Zahlungen in das nächste Jahr zu verschieben. Sprechen Sie mit Ihrem Handwerker oder Dienstleister und prüfen Sie, was für Sie die größte Steuerersparnis bringt!

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