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Steuertipp zum 22. Dezember

Freiwillige Steuererklärung für 2018 noch bis 31. Dezember 2022 einreichen
Steuertipp zum 22. Dezember
Steuertipps
22.12.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 22. Dezember

Freiwillige Steuererklärung für 2018 noch bis 31. Dezember 2022 einreichen

Nicht alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch auch wenn es immer mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, lohnt es sich in vielen Fällen, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Durch zusätzliche Werbungskosten oder Sonderausgaben kommt es oftmals zu einer Steuererstattung. Für diese sogenannte Antragsveranlagung haben Sie sogar vier Jahre Zeit. Sie können somit noch bis zum 31. Dezember 2022 eine Steuererklärung für 2018 abgeben.

Hinweis: Sind Sie dagegen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, z. B. weil Sie im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld bezogen haben, haben Sie die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2021 bereits verpasst, obwohl der Gesetzgeber diese coronabedingt um drei Monate verlängert hatte. Sie war daher nicht bis zum 31. Juli 2022, sondern erst bis zum 31. Oktober einzureichen. Werden Sie jedoch steuerlich vertreten, bleibt grundsätzlich noch Zeit, denn in diesem Fall sind die Steuererklärungen für 2021 sogar erst bis zum 31. August 2023 zu übermitteln.

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