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Steuertipp zum 21. Dezember

Fristende für Endabrechnung der Neustarthilfen naht
Steuertipp zum 21. Dezember
Steuertipps
21.12.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 21. Dezember

Fristende für Endabrechnung der Neustarthilfen naht

Direktantragstellende Empfänger der Neustarthilfe Plus bzw. der Neustarthilfe 2022 waren nach Ablauf des Förderzeitraums verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen. Wurden die Neustarthilfen von einem prüfenden Dritten beantragt, verbleibt für die Endabrechnung noch ein wenig Zeit. Eigentlich war der 31. Dezember 2022 als Enddatum für die Einreichung festgelegt. Doch vor wenigen Tagen wurde nochmal ein Aufschub gewährt: bis zum 31. März 2023. Dann ist aber endgültig Schluss für die Endabrechnungen der Neustarthilfen, denn nach dem 31. März 2023 soll das Antragsportal für die Neustarthilfen geschlossen werden.

Erst mit dem finalen Bescheid steht fest, ob Neustarthilfe (anteilig) zurückgezahlt werden muss. Wird keine Endabrechnung eingereicht bzw. erst nach Fristablauf, sind die bereits ausgezahlten Soforthilfen komplett zurückzuzahlen.

Für die Schlussrechnungen der anderen Coronahilfen (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen I bis IV) wurde die Frist auf den 30. Juni 2023 verlängert.

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