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Steuertipp zum 18. Dezember

Steuerbonus für haushaltnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Steuertipp zum 18. Dezember
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18.12.2021 — zuletzt aktualisiert: 09.02.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 18. Dezember

Steuerbonus für haushaltnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Sie haben eine Haushaltshilfe beschäftigt oder Handwerker mit Reparaturarbeiten in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus beauftragt? Dann sollten Sie sich den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen nicht entgehen lassen! Sie können 20 % der Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abziehen. Damit lassen sich Einkommensteuern von bis zu 5.710 Euro sparen: 1.200 Euro (20 % von 6.000 Euro) für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (z. B. Malerarbeiten, Reparaturen im Haushalt), 4.000 Euro für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis bzw. haushaltsnahe Dienst-, Betreuungs- und Pflegeleistungen (20 % von 20.000 Euro) sowie 510 Euro (20 % von 2.550 Euro) für einen im Haushalt tätigen Mini-Jobber.

Denken Sie dabei auch an die Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung (auch bei Wohneigentum). Auch darin werden Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen finden. Lassen Sie sich diese bescheinigen und schöpfen Sie so die Boni optimal aus! Sie benötigen lediglich eine Rechnung und eine unbare Zahlung in diesem Jahr. Vielleicht ist es aber auch sinnvoll und möglich, Zahlungen in das nächste Jahr zu verschieben. Prüfen Sie, was für Sie die größte Steuerersparnis bringt!

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