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Steuertipp zum 10. Dezember

Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen
Steuertipp zum 10. Dezember
Steuertipps
10.12.2022 — Lesezeit: 1 Minute

Steuertipp zum 10. Dezember

Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen

Inflationsraten von über 10 % lösen vor allem bei den sozial Schwachen Existenzängste aus, darunter viele Rentner. Daher ist es wichtig, rechtzeitig für das Alter vorzusorgen. Unternehmer sind regelmäßig nicht gesetzlich versichert, sondern müssen privat für ihr Alter vorsorgen. Dafür gibt es verschiedene Bausteine. Beiträge zu einem Rürup-Rentenvertrag werden steuerlich gefördert. Steuerlich abziehbar sind in diesem Jahr 94 % der Beiträge zu einem Rürup-Vertrag, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken. Insgesamt werden Beiträge bis zu 25.639 Euro (Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 51.278 Euro) begünstigt.

Als Sonderausgaben wirken sich damit bis zu 24.100 Euro (Ehegatten/eingetragene Lebenspartner: 48.200 Euro) steuerlich aus. Aber auch kleinere Beträge helfen beim Steuernsparen. Wenn Sie beispielsweise in diesem Jahr noch 5.000 Euro in einen Rürup-Vertrag einzahlen, können Sie bei einem Steuersatz von 42 Prozent fast 2.000 Euro Einkommensteuer sparen.

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