Startseite | Aktuelles | Steuern & Recht Spezial 2024: ETL ADVISION Sonderbeilage in Kooperation mit der Ärzte Zeitung

Steuern & Recht Spezial 2024: ETL ADVISION Sonderbeilage in Kooperation mit der Ärzte Zeitung

ETL ADVISION beleuchtet wichtige steuerliche und rechtliche Themen für Ärzte
Steuern & Recht Spezial 2024: ETL ADVISION Sonderbeilage in Kooperation mit der Ärzte Zeitung
Aktuelles
14.10.2024 — Lesezeit: 3 Minuten

Steuern & Recht Spezial 2024: ETL ADVISION Sonderbeilage in Kooperation mit der Ärzte Zeitung

ETL ADVISION beleuchtet wichtige steuerliche und rechtliche Themen für Ärzte

Bereits zum siebten Mal in Folge hat ETL ADVISION in Kooperation mit der Ärzte Zeitung die Sonderbeilage „Steuern & Recht Spezial“ veröffentlicht, die mit der Printausgabe 21.700 Abonnenten der Ärzte Zeitung erreicht. Auf 32 Seiten erwarten die Leserinnen und Leser spannende Tipps, wichtige Hinweise und interessante Gestaltungsmöglichkeiten zu steuerlichen, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen sowie medizinrechtlichen Themen – zusammengestellt und verfasst von ETL ADVISION-Steuerberatern und ETL-Rechtsanwälten bzw. ETL-Patentanwälten. Die Sonderbeilage wird damit zu einem praktischen Nachschlagewerk für Mediziner.

Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe sind Themen rund um die Immobilie, wie Bauabzugsteuer, Mietwohnungsneubau, Praxisverpachtung oder auch das Reverse-Charge-Verfahren. Die ETL ADVISION-Experten informieren aber auch über patentrechtliche Fragestellungen, das neue Gesellschaftsregister und vieles mehr. Nachfolgend werden drei ausgewählte Artikel vorgestellt.

Beliebtes Steuersparmodell: Zuwendungsnießbrauch an einem Grundstück

Ärzte mit gutgehender Praxis erzielen regelmäßig Einkünfte, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen können dann ganz schön schmerzhaft sein. Doch es gibt Medizin: Ärzte können durch steuerliche Gestaltungen wie dem Zuwendungsnießbrauch an einem vermieteten Grundstück ihre Steuerlast erheblich senken. Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Grundstückseigentümer, z. B. die Eltern, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten, z. B. dem Kind. Dadurch werden die Einkünfte aus der Vermietung nicht mehr bei den Eltern erzielt, sondern auf das Kind verlagert. So lassen sich Steuersätze optimieren und die Gesamtsteuerbelastung im Familienverbund reduzieren. Doch Vorsicht: Nicht jede Konstellation wird anerkannt!

Wenn Pflaster drauf nicht mehr reicht: Was Vermieter bei Instandhaltung und Modernisierung beachten sollten

Eigentum verpflichtet und an einem Haus oder einer Eigentumswohnung gibt es eigentlich immer etwas zu werkeln. Dies gilt auch, wenn das Haus oder die Wohnung privat vermietet werden. Die anfallenden Kosten können dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich berücksichtigt werden. Doch ob ein sofortiger Abzug als Erhaltungsaufwand im Jahr der Zahlung oder nur eine Berücksichtigung im Rahmen der jährlichen Abschreibung möglich ist, kommt auf die Art der Kosten an.

Vermietung von Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht als Zünglein an der Waage

Eine Ferienwohnung kann durchaus als eierlegende Wollmilchsau bezeichnet werden. Sie ist ein Investment zur Altersvorsorge, kann für den eigenen Urlaub genutzt werden und später auch als Alterssitz in beschaulicher Umgebung dienen. Das Beste dabei: Die Aufwendungen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die Wohnung wird an Feriengäste vermietet. Ergibt sich hierbei allerdings ein Verlust, muss nachgewiesen werden, dass überhaupt die Absicht besteht, Einkünfte erzielen zu wollen. Wird die Ferienwohnung auch selbst genutzt oder unentgeltlich vermietet, ist sogar eine sogenannte Totalüberschussprognose über einen Zeitraum von 30 Jahren zu erstellen.

 

Weitere Artikel in der Sonderbeilage „Steuern & Recht Spezial“:

  • Häusliches Arbeitszimmer, Homeoffice, Notfallpraxis
  • Steuerfalle Bauabzugsteuer: Was Praxisinhaber beachten müssen
  • Steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen
  • Die Praxisabgabe im Zusammenhang mit einer Immobilie
  • Grunderwerbsteuer – Vorsicht bei Übertragung und Umstrukturierung
  • Was Ärzte über das neue GbR-Recht wissen müssen
  • Mietwohnungsneubau – Finanzspritze für Vermieter
  • Umsatzsteuer bei Praxisverpachtung
  • Reverse-Charge-Verfahren – Plötzlich Steuerschuldner
  • Private Veräußerungsgeschäfte
  • Mehr als nur Schutz – die Anmeldung von Markenrechten
  • Grundsteuer: Kommt jetzt die Reform der Reform?
  • Cannabislegalisierung: Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Jetzt kostenfrei downloaden!

Die Ärzte Zeitung gehört zum Springer Medizin Verlag GmbH. Der Verlag publiziert die aktuelle Zeitung sowie weitere Medien für Ärzte, Mediziner und andere Berufsgruppen in Deutschland.

Suchen
Format
Autor(en)


Janine Peine
Steuerberaterin
Fachberaterin für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Mail: etl-advision@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel