Reverse-Charge-Verfahren: Plötzlich Steuerschuldner
Mit der Umsatzsteuer haben Ärzte im Allgemeinen weniger zu tun. Doch es gibt Fälle, da schuldet auch der Arzt als Leistungsempfänger Umsatzsteuer und muss diese an das Finanzamt abführen. Die Rede ist vom Reverse-Charge-Verfahren, also dem Übergang der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger.