Pflegemarkt und Personalbemessungsverordnung
Am 1. Juli 2024 trat die neue Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft, die bedeutende Veränderungen für die Personalbemessung in der stationären Krankenpflege mit sich bringt. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Pflegequalität zu verbessern und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu optimieren.
Ziele der PPBV
Die PPBV wurde vom Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen erlassen. Hauptziel ist es, eine bedarfsgerechte Pflege zu gewährleisten und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Dies soll auch dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu mindern.
Geltungsbereich
Die Verordnung betrifft alle Normalstationen der somatischen Versorgung für Erwachsene sowie Normal- und Intensivstationen der somatischen Versorgung für Kinder in den zugelassenen Krankenhäusern.
Wichtige Regelungen und Anforderungen
• Ermittlung der Soll-Personalbesetzung: Krankenhäuser sind verpflichtet, die notwendige Anzahl an Pflegekräften monatlich für jede Schicht zu ermitteln und zu erfassen. Dies erfolgt anhand von festgelegten Pflegegrundwerten und zusätzlichen Faktoren wie Patientengruppen und -aufkommen.
• Datenübermittlung: Krankenhäuser müssen ihre Personalbemessungsdaten quartalsweise an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln. Diese Daten werden zur Auswertung und Sicherstellung der Einhaltung der PPBV genutzt.
• Pflegebedarf und Leistungsstufen: Patienten werden basierend auf ihrem Pflegebedarf in verschiedene Leistungsstufen eingeteilt, was die Planung und Zuordnung der Pflegekräfte erleichtert. Dies betrifft sowohl die allgemeine als auch die spezielle Pflege.
• Berücksichtigung von Ausfallzeiten: Bei der Personalbemessung werden auch voraussichtliche Ausfallzeiten wie Krankheit, Urlaub und sonstige Abwesenheiten berücksichtigt, um eine realistische Planung zu gewährleisten.
Fazit
Die Einführung der PPBV stellt eine bedeutende Neuerung im Gesundheitswesen dar. Die PPBV trägt nicht nur zur Verbesserung der Pflegequalität bei, sondern hilft auch, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Eine analoge Regelung für die ambulante Versorgung und stationäre Versorgung außerhalb des Krankenhauses liegt bislang nicht vor. Auch in diesen Bereichen wäre eine Ermittlung des benötigten Personals sinnvoll.