Fit fürs Finanzamt
Ob Shakes oder Kaffee, das isotonische Getränk nach dem Training oder doch ein Eis aus der Kühltruhe – die Nachfrage ist groß. Grund genug für Praxis- und Studioinhaber, sich über eine Erweiterung des Serviceangebots Gedanken zu machen. Doch mit welchem Steuersatz die Angebote dann abzurechnen sind, ist nicht immer auf den ersten Blick eindeutig.