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ETL ADVISION KOMPAKT #10 vom 24.06.2022

ETL ADVISION KOMPAKT #10 vom 24.06.2022
Aktuelles
29.06.2022 — Lesezeit: 2 Minuten

ETL ADVISION KOMPAKT #10 vom 24.06.2022

ETL ADVISION hat ihr Branchen-Update im Gesundheitswesen am 24.06.2022 in der mittlerweile 10. Ausgabe fortgesetzt. Die Moderatorinnen, Janine Peine und Katrin-C. Beyer, LL.M. hatten erneut für ihre Zuschauer*Innen Themen aus den Bereichen Steuern und Recht vorbereitet. Das Format richtet sich live jeden zweiten Freitag um 13 Uhr an Ärzte, Zahnärzte und weitere Leistungserbringer des Gesundheitswesens und informiert kurz und kompakt über die brennendsten Fragen im Steuer- und Gesundheitsrecht; regelmäßig werden Branchen-Experten zum Live-Interview eingeladen.

Um die wichtigsten Themen und aktuellen Fragen im Gesundheitswesen ging es auch in der mittlerweile zehnten Ausgabe bei ETL ADVISION KOMPAKT am 24.06.2022.

Den Auftakt machte Janine Peine, die den Zuschauer*Innen ein Update zur Grundsteuerreform gab und dabei auf aktuelle Bekanntmachungen zur bevorstehenden Grundsteuerwerterklärung einging. Alle Grundstückseigentümer betrifft die Erklärungspflicht für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022, unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder anderweitig verwendet wird. Besonderheiten bei Nießbrauch und Gebäuden auf fremden Grund und Boden, wie Garagen oder Gartenlauben, wurden erläutert.

Anschließend informierte Katrin-C. Beyer, LL.M. von den anstehenden Erhöhungen des Mindestlohns zum 01.07.2022 und ab 01.10.2022 und der Erhöhung der Minijobgrenze. Zusätzlich gab Katrin-C. Beyer, LL.M. den Zuschauern einen wichtigen Einblick in die aktuellste Rechtsprechung, wobei besondere Brisanz in der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union liegt. Dadurch sind zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen, u.a. am Nachweisgesetz erfolgt, die von den Arbeitgebern kurzfristig umzusetzen sind. Die Neuregelungen gelten bereits ab 01.08.2022 und betreffen sowohl bestehende Arbeitsverhältnisse als auch Neueinstellungen, weshalb alle Arbeitgeber zeitnah handeln sollten, um Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen von bis zu 2.000 Euro zu vermeiden.

Janine Peine gab zuletzt wichtige Informationen und praktische Tipps für die Zuhörer*Innen zur Auszahlung der Energiepreispauschale über die Lohnabrechnung, wie die Refinanzierung für die Arbeitgeber funktioniert und welche Besonderheiten und Dokumentationspflichten insbesondere bei Minijobbern gelten. Die Beurteilung des Auszahlungsanspruchs der Arbeitsnehmer erfolgt zum Stichtag 01.09.2022 und ist bei monatlicher Abgabe von Lohnsteueranmeldungen bereits im August in der Lohnsteueranmeldung zu berücksichtigen, damit der Arbeitgeber nicht in Vorleistung gehen muss. Dadurch kommen in der Urlaubszeit zusätzliche Pflichten auf die Arbeitgeber zu, um die Energiepreispauschale rechtzeitig und korrekt abzuwickeln. Ein Handeln des Arbeitgebers erst im September ist zu spät. Zur Vervollständigung berichtet Frau Peine, wie die Auszahlung an selbständige Unternehmer erfolgen soll.

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