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ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 02-2024

Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen
ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 02-2024
Aktuelles
10.07.2024 — zuletzt aktualisiert: 15.07.2024 — Lesezeit: 2 Minuten

ETL ADVISION-Depesche Ausgabe 02-2024

Steuertipps für Unternehmen im Gesundheitswesen

Viermal jährlich erscheint eine neue Ausgabe der Depesche und wendet sich an Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheker, Pflegedienstleister und Heil- sowie Hilfsmittelerbringer. Sie informiert die Akteure des Gesundheitswesens gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen und gibt wertvolle Tipps zur erfolgreichen Praxisführung.

In der aktuellen Ausgabe der ETL ADVISION-Depesche erfahren Sie unter anderem, welche erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten Sie für die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwischen dem 31. März 2024 und dem 31. Dezember 2024 nutzen und somit Ihren steuerpflichtigen Gewinn in diesem Jahr völlig legal verringern können.

Wenn private Verfehlungen berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, ist das nicht nur doppelt bitter, sondern bringt unter Umständen auch erhöhte Prozesskosten mit sich. Wir zeigen auf, unter welchen Umständen sich diese als Werbungskosten zumindest steuermindernd auswirken können.

Um die steuerliche Anerkennung von Kosten dreht sich auch unser Beitrag zur Kinderwunschbehandlung. Denn unter Umständen können diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist für viele Leistungserbringer bereits verpflichtend. Neu ist jedoch die Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach Heilberufler, die sich weigern, ihre Praxis an die TI anzuschließen, mit Honorarkürzungen rechnen müssen. Und auch die E-Rechnungspflicht im Gesundheitswesen wird von uns näher beleuchtet.

Die Anschaffung einer Ferienwohnung ist für viele auch eine Möglichkeit zur Einnahmeerzielung. Die Vermietungseinkünfte müssen natürlich entsprechend erklärt werden. Erfahren Sie mehr über die neue Anlage „V-Fewo“, die erstmals für die Einkommensteuererklärung 2023 auszufüllen ist.

Komplettiert wird die aktuelle Ausgabe durch einen Ausblick auf den 240 Seiten starken Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2024, den die Bundesregierung beschlossen hat. Im Fokus stehen besonders verfahrensrechtliche Vereinfachungen sowie die Steuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen, aber auch neue Umsatzsteuerbefreiungen und vieles mehr.

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