Der Rettungshelfer hilft (steuerlich) nicht mehr
Es war ein schönes Gestaltungsmodell, was das deutsche Steuerrecht über viele Jahre denjenigen ermöglichte, die eine teure Ausbildung anstrebten. Mit einer kurzen vorgeschalteten Erstausbildung, die eine Berufstätigkeit ermöglichte, hatte man die Voraussetzungen erfüllt, um alle späteren Kosten eines teuren Studiums als vorweggenommene Werbungskosten statt nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben steuerlich absetzen zu können. Doch so einfach ist es leider nicht mehr.