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Der Rettungshelfer hilft (steuerlich) nicht mehr

Steuern & Recht Spezial in Kooperation mit der Ärztezeitung November 2023
Der Rettungshelfer hilft (steuerlich) nicht mehr
Veröffentlichung
12.12.2023 — zuletzt aktualisiert: 23.01.2024 — Lesezeit: 1 Minute

Der Rettungshelfer hilft (steuerlich) nicht mehr

Steuern & Recht Spezial in Kooperation mit der Ärztezeitung November 2023

Es war ein schönes Gestaltungsmodell, was das deutsche Steuerrecht über viele Jahre denjenigen ermöglichte, die eine teure Ausbildung anstrebten. Mit einer kurzen vorgeschalteten Erstausbildung, die eine Berufstätigkeit ermöglichte, hatte man die Voraussetzungen erfüllt, um alle späteren Kosten eines teuren Studiums als vorweggenommene Werbungskosten statt nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben steuerlich absetzen zu können. Doch so einfach ist es leider nicht mehr.
 

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Autor(en)


Christian Johannes
Steuerberater
Dipl.-Kaufmann

Mail: advisa-koeln@etl.de


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