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Arbeitnehmer und Familien sollen finanziell entlastet werden

Bundesregierung legt Maßnahmenpaket vor
Arbeitnehmer und Familien sollen finanziell entlastet werden
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29.03.2022 — zuletzt aktualisiert: 01.04.2022 — Lesezeit: 3 Minuten

Arbeitnehmer und Familien sollen finanziell entlastet werden

Bundesregierung legt Maßnahmenpaket vor

Im Januar stiegen die Verbraucherpreise gegenüber dem Dezember wieder um 0,4 %. Die Inflationsrate lag im Januar 2022 bei 4,9 %. Mit 5,3 % erreichte sie sogar den höchsten Wert seit fast 30 Jahren. Besonders deutlich erhöht haben sich die Energiepreise. Dabei treffen die hohen Kraftstoffkosten gerade Berufspendler sehr hart. Um Familien und Arbeitnehmer von den hohen Energiekosten zu entlasten, hat die Ampelkoalition ein Maßnahmenpaket geschnürt.

EEG-Umlage soll wegfallen
Ab dem 1. Juli 2022 soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entfallen. Diese beträgt aktuell 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung hofft, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung in vollem Umfang weitergeben werden.

Arbeitnehmerpauschbetrag soll erhöht werden
Bei Arbeitnehmern wird beim Bruttogehalt oder Bruttolohn ein jährlicher Pauschbetrag in Höhe von derzeit 1.000 Euro berücksichtigt, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Dieser sog. Arbeitnehmerpauschbetrag soll bereits für 2022 auf 1.200 Euro angehoben werden.

Grundfreibetrag soll nochmals angehoben werden
Der steuerliche Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern. Oder anders gesagt: Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt, wird Einkommensteuer erhoben. In den letzten 10 Jahren wurde der Grundfreibetrag in jedem Jahr erhöht, in 2022 gegenüber dem Vorjahr um 240 Euro (480 Euro für Verheiratete) auf 9.984 Euro (19.968 Euro. Hier ist eine weitere Anhebung um 363 Euro auf dann 10.347 Euro geplant und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Hinweis: Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages sowie des Grundfreibetrages wirkt sich auch auf den Lohnsteuerabzug aus. Hier kann es zu Korrekturen der Vormonate und damit zu einem Mehraufwand für die Lohnabrechner kommen.

Fernpendlerpauschale soll früher steigen
Für die Wege zwischen Wohnung und ihrer ersten Tätigkeitsstätte können Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag 0,30 Euro je Entfernungskilometer als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein öffentliches Verkehrsmittel, das Fahrrad oder ein Kraftfahrzeug genutzt wird. Angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise sind die 30 Cent je Entfernungskilometer zu niedrig. Daher hatte der Gesetzgeber bereits ab 1. Januar 2021 eine stufenweise Erhöhung vorgesehen: 0,35 Euro für 2021 bis 2023 und 0,38 Euro für 2024 bis 2026 – allerdings erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Entfernungskilometer sind weiterhin nur 0,30 Euro je Entfernungskilometer abziehbar. Die zweite Erhöhungsstufe soll nun vorgezogen werden, sodass Fernpendler bereits ab 1. Januar 2022 ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro ansetzen dürfen.

Coronazuschuss und Sofortzuschlag für Bedürftige geplant
Rund 3,75 Millionen Menschen erhalten Arbeitslosengeld II, weitere 1,1 Millionen Grundsicherung. Sie sollen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt werden. Auch für von Armut betroffene Kinder soll eine Grundsicherung eingeführt werden. Bis dahin soll ab dem 1. Juli 2022 ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro gezahlt werden.

Zudem sollen Wohngeldbeziehende, Studierende sowie Auszubildende mit Bafög-Bezug einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten:

  • 135 Euro für Empfänger von Wohngeld
  • 175 Euro für Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen zzgl. 35 Euro je weiteres Familienmitglied
  • 115 Euro für Azubis und Studierende mit Bafög-Bezug

Hinweis: Zu den 10 Entlastungsschritten gehören zudem auch die Regelungen des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes, die Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 sowie die Verlängerung der meisten Sonderregelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022.

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