Aktuelles aus der arbeitsrechtlichen Beraterpraxis
Das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland wird als arbeitnehmerfreundlich wahrgenommen. Allerdings wird es bisweilen deshalb so eingeschätzt, weil betroffene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Rechtslage nicht genau kennen. Dann begünstigt ein Irrtum, dem der Arbeitgeber unterliegt, den Arbeitnehmer. Das sei an drei Beispielen deutlich gemacht.