Die Arbeitszeit muss erfasst werden!
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) für eine faustdicke Überraschung gesorgt. Es hat nämlich, ohne dass damit zu rechnen gewesen wäre entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet seien, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, soweit der Gesetzgeber nicht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben eine hiervon abweichende Regelung getroffen habe. Nun wurde endlich die Urteilsbegründung veröffentlicht. Welche rechtlichen Hintergründe der BAG-Entscheidung zu Grunde liegen und welche praktischen Folgen die Arbeitszeiterfassung hat klären Jonas Katthage, Branchenleitung Pflege ETL ADVISION und Dr. Uwe P. Schlegel, Rechtsanwalt & Geschäftsführer ETL Rechtsanwälte GmbH im Webinar.
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