Arbeitgeber Spezial #4: Aktuelles zur Impfpflicht in Gesundheitsberufen
Am 16. März tritt die sog. berufsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen in Kraft. Mit ihr treten in der praktischen Umsetzung viele Fragen für die verantwortlichen Arbeitgeber der Branche auf. Welche Aufzeichnungen sind zu führen? Wie lange besteht Anspruch auf Arbeitslohn? Ist eine Abmahnung oder Kündigung nötig oder möglich? Kann die Versorgung der Patienten gewährleistet werden? Zusätzlich sind Informationen im Umlauf, die gesetzlich nicht verankert sind und die Unsicherheit erhöhen.
Aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage und der positiven Resonanz auf die ersten drei Folgen wird ETL ADVISION am Dienstag, dem 15. Februar 2022, im vierten Teil der Live-Webinarreihe Arbeitgeber Spezial #4 erneut den rechtlichen Status Quo erläutern und die wichtigsten Fragen der Teilnehmenden beantworten.
Wie gewohnt wird Janine Peine, Steuerberaterin und ETL ADVISION-Expertin für das Gesundheitswesen, sowie der ETL Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel den Teilnehmenden eine Übersicht über die geltenden Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes präsentieren. Anschließend stellen sich die beiden ETL-Experten den Fragen der teilnehmenden Arbeitgeber. „Die ab dem 16. März geltende Impfpflicht für die Gesundheitsberufe wirft ihre Schatten voraus und sorgt bereits jetzt für Unsicherheit und viele Fragen zur praktischen Umsetzung. Zudem kommen auf Mitarbeiter, die nach der Kulanzfrist weiter ungeimpft sind, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu. Hier wollen wir größtmögliche Klarheit schaffen, um ungewollte ‚Überraschungen‘ zu vermeiden und den Arbeitgebern der Branche ein verlässlicher Partner zu sein“, betonte Janine Peine.