Startseite | ETL ADVISION – Steuertipps – Publikationen

Steuertipps – Publikationen

Aktuelles

ETL ADVISION- Steuertipps für Heilberufler

Die ETL ADVISION-Depesche erscheint viermal jährlich und wendet sich an Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheker, Pflegeeinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer. Sie informiert Heilberufler gezielt über wichtige steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Themen und gibt wertvolle Tipps zur erfolgreichen Praxisführung.

ETL ADVISION - Steuerberatung im Gesundheitswesen
ETL ADVISION - Steuerberatung im Gesundheitswesen

Ausgabe 01-2024:

  • Gestaltungsmodelle können Praxisveräußerung erleichtern
  • Rettungswache nicht automatisch erste Tätigkeitsstätte
  • Steuersparmodell Zuwendungsnießbrauch
  • Bauabzugsteuer müssen auch Heilberufler zahlen

Ausgabe 03-2023:

  • Studienkosten der Kinder sind keine Betriebsausgaben
  • Heilbehandlungsleistung versus sonstige Leistung
  • Recht der Personengesellschaften modernisieren
  • Richtsätze des BMF auf dem Prüfstand
ETL ADVISION - Steuerberatung im Gesundheitswesen
ETL ADVISION - Steuerberatung im Gesundheitswesen

Ausgabe 02-2024:

  • Der richtige Investitionszeitpunkt ist entscheidend
  • Kosten für Präimplantations- diagnostik steuerlich abziehbar
  • Honorarkürzung bei fehlender TI ist rechtmäßig
  • E-Rechnungspflicht im Gesundheitswesen

Ausgabe 04-2023:

  • Pool-(Zahn-)Ärzte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Schutzmasken-Pauschale war umsatzsteuerpflichtig
  • GmbH auch für Pflegeeinrichtungen interessant
  • Sozialversicherungswerte ändern sich 2024
ETL ADVISION - Steuerberatung im Gesundheitswesen

Ausgabe 01-2023:

  • Corona-Tests in Apotheken
  • Steuern sparen mit dem Ehegatten-Vorschaltmodell
  • Entgeltlicher Verzicht auf Privatliquidation ist umsatzsteuerpflichtig
  • Staatliche Hilfen sollen Energiemehrbelastungen kompensieren
ETL ADVISION - Steuerberatung im Gesundheitswesen

Ausgabe 02-2023:

  • Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen richtig versteuern
  • Steuerbonus für Hausnotruf auf dem Prüfstand
  • Große Familien werden bei der Pflegeversicherung entlastet
  • Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein
ETL ADVISION - Steuerberatung im Gesundheitswesen